Der Autor führt zunächst eine Reihe von Dimensionen an. Dabei handelt es sich darum: 1. was unter Armut zu verstehen ist, 2. um die Messung des Anteils der armen Bevölkerung, 3. um die Bestimmung der Ursachen und 4. um das Aufzeigen der Möglichkeiten zur Beseitigung der Armut. Übereinstimmung herrscht darüber, daß Armut politisch nicht exakt wissenschaftlich zu bestimmen ist, also ein relativer Begriff ist, der sich am aktuellen Lebensstandard eines Volkes bemißt. Außerdem ist nicht nur die Einkommensarmut, sondern auch die Unterversorgung im privaten und öffentlichen Leben miteinzubeziehen (Wohnraum, Gesundheitsleistungen, Verkehrsleistungen, gesunde Umwelt). Nahezu alle Untersuchungen beschränken sich auf den dominanten Aspekt der Einkommensarmut. In offener Armut lebt der Bevölkerungsteil, dessen Nettoeinkommen unter dem Sozialhilfesatz liegt; die Sozialhilfeempfänger leben in verdeckter Armut. Der Autor geht dann auf das Ausmaß und die Ursache der offenen Armut ein und betont die Kombination der Merkmale arbeitslos, Frau über 65 Jahre, alleinstehend, Wohnsitz in kleiner Gemeinde, die in dieser Kombination zu überdurchschnittlicher Armut führen. Relevant sind auch die psychischen Hemmnisse bei der Inanspruchnahme von Sozialleistungen. Der Autor plädiert in einem Maßnahmenkatalog für eine Integration der Sozialleistungen nach dem Finalprinzip bei einer Finanzierung der Mehrleistungen durch einen Arbeitslosenbeitrag der Beamten. (PF)
'Alterseinkommen werden auch heute noch vielfach mit den Renten der gesetzlichen Rentenversicherung gleichgesetzt. Die häufig erhobene Forderung nach Mindestrenten ist ein Ergebnis dieser Sichtweise. Dabei wird übersehen, daß die Einkommen älterer Menschen prinzipiell aus unterschiedlichen Quellen stammen können. Niedrigere persönliche Einkommen im Alter können einerseits aus einer bewußten Lebensplanung resultieren, etwa wenn der Lebenspartner über hohe Einkommen oder Vermögen verfügt. Sie können andererseits, und diese Konstellation ist die weitaus häufigere, auf das Auftreten eines oder mehrerer negativer Faktoren zurückzuführen sein, die den Aufbau ausreichender Sicherungsansprüche verhindert haben.' (Autorenreferat)
"Mit dem Inkrafttreten des Altersvermögensgesetzes (AVmG), des Altersvermögensergänzungsgesetzes (AVmEG) sowie des Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherungs-Neuregelungs-Gesetzes (HZvNG) am 1. Januar 2002 haben sich die Rahmenbedingungen für die Zusatzversorgung in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, der so genannten zweiten Säule der Alterssicherung, erheblich verbessert. Dies betrifft u.a. die Verkürzung der Unverfallbarkeitsfristen, die Einführung der Pensionsfonds, den neuen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung sowie die umfangreichen neuen steuer- und beitragsrechtlichen Förderungsmöglichkeiten. Um die sich daraus ergebenden Auswirkungen genauer zu beobachten, hat TNS Infratest Sozialforschung, München, im Auftrag des seinerzeitigen Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) für die Jahre 2003 und 2004 zwei breit angelegte, mehrgliederige Untersuchungen zur Situation und Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung durchgeführt." (Autorenreferat)